18. Juni, 2009
Klinikkarte
Was ist eine Klinik-Karte?
Die Klinik-Karte, die auch unter der Bezeichnung Krankenhausausweis bekannt ist, kommt bei stationären Aufenthalten zum Einsatz und ermöglicht, dass eine direkte Abrechnung zwischen Krankenhaus oder Klinik und privater Krankenkasse erfolgen kann. Dazu muss man wissen, dass die private Krankenkasse nach dem Kostenerstattungsprinzip arbeitet, also rückwirkend die tatsächlich entstandenen Kosten für erbrachte Leistungen erstattet. Sucht der Versicherungsnehmer einen Arzt auf, stimmt er mit diesem die Behandlungsmaßnahmen ab. Der Arzt erstellt eine Rechnung anhand der für ihn geltenden Gebührenordnung auf den Namen des Versicherungsnehmers als seinen Vertragspartner. Diese Rechnung reicht der Versicherungsnehmer im Original bei seiner privaten Krankenkasse ein, die den erstattungsfähigen Anteil des Rechnungsbetrages nach entsprechender Prüfung auf das Konto des Versicherungsnehmers überweist. Ähnlich ist auch das Verfahren beim Erwerb von Medikamenten oder anderen Heil- und Hilfsmitteln, das bedeutet, der Versicherungsnehmer geht in Vorleistung, reicht die Rechnungen, Belege und Quittungen bei seiner PKV ein und erhält seine Auslagen, je nach Tarif anteilig oder vollständig, erstattet. Dieses zunächst recht umständlich erscheidende Abrechnungsverfahren hat die Vorteile, dass Leistungen individuell vereinbart werden können und eine vollständige Kostenkontrolle möglich ist. Allerdings ist der Versicherungsnehmer immer zur Begleichung der Rechnungen verpflichtet, auch wenn die PKV die Kostenübernahme ablehnen sollte. Für den Fall von stationären Aufenthalten geben private Krankenkassen meist die sogenannte Klinik-Karte aus. Durch die Vorlage des Krankenhausausweises tritt der Versicherungsnehmer seine Ansprüche gegenüber der Krankenkasse zugunsten des Krankenhauses oder der Klinik ab. Dadurch wird möglich, dass Krankenhaus oder Klinik und private Krankenkasse einen entsprechenden Behandlungsvertrag abschließen und direkt miteinander abrechnen können, ohne dass der Versicherungsnehmer in Vorleistung gehen muss. Die Abrechnung von zusätzlichen Leistungen, wie beispielsweise die Behandlung ausschließlich durch leitendes Personal oder die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer, erfolgt jedoch wieder zwischen dem Versicherungsnehmer und seiner privaten Krankenkasse.
Weitere Informationen zu: Jalousien